- Die Kurse sind für alle zugänglich, je nach Kurse nimmt sich die Comic Factory das Recht Teilnehmer zu selektieren um eine Homogene Gruppe Bilden zu können
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1. Die „Repräsentanz” meint das Unternehmen Die ILLUSTRATOREN, COMIC ZEICHNER, ANIMATOR Patrick Sassine Lettenstrasse 8, 8421 Dättlikon.
1.2. „Illustrator“ meint die bei der Repräsentanz unter Vertrag stehenden und von dieser vertretenen Illustratoren.
1.3. „Auftraggeber“ meint jede Person oder jedes Unternehmen, die/das über die Repräsentanz mit einem Illustratoreinen Vertrag oder eine Vereinbarung über die Erstellung, Überlassung und/oder Nutzung von Illustrationen abschließt (nachfolgend als „Auftrag“ bezeichnet).
1.4. „Werk“ meint die vom Illustrator, Comic Zeichner, Animator im Auftrag des Auftraggebers erstellte Illustration, Comic, Animation.
2. ALLGEMEINES
2.1. Die Repräsentanz vertritt Illustratoren und vermittelt diese an nationale und internationale Auftraggeber.
2.2. Mit seiner Bestellung erkennt der Auftraggeber sowohl für den Auftrag als auch für etwaige Folgegeschäfte die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Repräsentanz an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl im Verhältnis zu
der Repräsentanz als auch im Verhältnis zu dem Illustrator. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben widersprochen.
2.3. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung des Werks sowie ggf. die Übertragung von Nutzungsrechten zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
3. ANGEBOTE, HONORARE, ZAHLUNGEN, AUSFALLHONORAR
3.1. Alle Angebote sind freibleibend. Alle Preisangaben verstehen sich in CHF oder Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig.
3.3. Mehrkosten oder -aufwand durch Erweiterung oder Verschiebung des ursprünglichen Auftrages oder bei nachträglich abweichen
den Wünschen vom Briefing, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Fehlern im Labor, etc. erhöhen das Honorar entspre
chend. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Materialkosten, technische Kosten, Frachtkosten, Reisekosten und Spesen)
sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen und nicht im Honorar enthalten.
3.4. Beendet der Auftraggeber den Auftrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, bevor der Illustrator mit der
Ausführung begonnen hat, ist der Illustrator berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 10 % des vereinbarten Netto-Gesamthonorars zu berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Illustrator tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Illustrator seinerseits bleibt
vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Beendet der Auftraggeber den Auftrag vor Fertigstellung aus Gründen, die der
Illustrator nicht zu vertreten hat, so steht dem Illustrator neben der Vergütung für seine bereits erbrachten Leistungen auch ein
Anspruch in Höhe von 10 % des auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen entfallenden vereinbarten Netto-Honorars zu,
ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Den Parteien bleibt vorbehalten, einen niedrigeren bzw. höheren Schaden
nachzuweisen.
4. EIGENTUMS-, URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT, NUTZUNGSRECHTSVORBEHALT
4.1. Sämtliche Eigentumsrechte an etwaigen Originalen und Zwischenstufen des Werkes verbleiben beim Illustrator.
4.2. Dem Auftraggeber werden urheberrechtliche Nutzungsrechte ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt.
Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten.
4.3. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Illustrators dürfen diese Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise an Dritte
übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an dem ihm ggf. überreichten Werk, es sei denn, der
Illustrator verkauft ihm in diesem Fall das Werk gegen ein zusätzliches Verkaufshonorar.
4.4. Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion
auf andere Bildträger, Speicherung auf anderen Medien etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung
gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Illustrators.
4.5. Alle nach diesem Vertrag an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Honorars –
inklusive des auf die Erstellung des Werks entfallenden Teils des Honorars – beim Illustrator. Jegliche vorherige Nutzung oder
Weitergabe ist unzulässig.
4.6. Für den Fall der vorherigen unzulässigen Übertragung an Dritte tritt der Auftraggeber bereits hiermit sämtliche Ansprüche gegen
den Dritten an den Illustrator ab, der die Abtretung annimmt.
4.7. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.
5. BELEGEXEMPLARE, EIGENWERBUNG, NENNUNG DES ILLUSTRATORS
5.1. Von jeder Veröffentlichung wird der Auftraggeber dem Illustrator mindestens drei Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
zuschicken.
5.2. Der Illustrator ist berechtigt, das Werk zur Eigenwerbung zu nutzen und es in diesem Rahmen auch in Social Media zu veröffentlichen und als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Etwas anderes gilt nur, wenn erkennbar erhebliche Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder entsprechendes ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
5.3. Der Illustrator ist bei der redaktionellen Verwendung seines Werks als Urheber zu benennen, es sei denn, er hat auf dieses Recht
ausdrücklich verzichtet.
6. SPEICHERUNG DIGITALER DATEN, TRANSPORT, GEFAHRÜBERGANG
6.1. Der Illustrator übergibt dem Auftraggeber das Werk in digitaler Form. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden digitalen Daten und Dateien nach Beendigung des Auftrags von dem Illustrator nicht gespeichert werden und somit nicht mehr zugänglich gemacht werden können. Der Illustrator und die Repräsentanz haften nach Beendigung des Auftrags nicht für die Sicherheit oder Verfügbarkeit der digitalen Daten. Der Auftraggeber hat daher ggf. selbst für eine Sicherung der übergebenen digitalen Daten und Dateien Sorge zu tragen.
6.2. Sobald ein Werk übergeben ist, geht die Gefahr für den zufälligen Untergang und die Beschädigung auf den Auftraggeber über.
Bei einem zu übergebenden körperlichen Werk geht die Gefahr über, sobald das Werk an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Illustrator selbst den Transport ausführt.
6.3. Der Transport wird von dem Illustrator nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert.
Beförderungsweg und Beförderungsmittel erfolgen, ohne ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers, nach Ermessen des
Illustrators unter Ausschluss jeglicher Haftung für die billigste und schnellste Versendungsart.
7. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT, MÄNGELHAFTUNG, VERJÄHRUNG
7.1. Der Illustrator ist verpflichtet, das ihm in Auftrag gegebene Werk seinem Stil entsprechend, unter Berücksichtigung der ihm durch
Aufgabenstellung und Layout des Auftraggebers vorgegebenen Details, herzustellen.
7.2. Die künstlerische Gestaltung selbst stellt keinen Mangel dar.
7.3. Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Werks schriftlich erfolgen. Andernfalls gilt das Werk nach Ablauf von drei
Werktagen als vertragsgemäß abgenommen und die Mängelhaftung bei offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen.
7.4. Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung beträgt 1 Jahr ab Lieferung, es sei denn es handelt sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch die Repräsentanz oder den Illustrator.
7.5. Bei fehlerhafter Leistung oder Lieferung leistet der Illustrator nach seiner Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung, wobei ihm durch den Auftraggeber die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Nur wenn die Nachbesserung oder Neuherstellung durch sein Verschulden nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist, hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder
Schadens- bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen.
7.6. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere
aus der Art des Werks oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
7.7. In jedem Fall erlischt die Mängelhaftung, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an dem Werk
vorgenommen hat.
8. HAFTUNG
8.1. Der Illustrator, die Repräsentanz, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund,
ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Haftung für die Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten, Schadensersatzansprüche wegen Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie.
8.2. Die Haftung ist außer bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss
vernünftigerweise vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3. Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt.
8.4. Eine Haftung für Teile des Werks, die der Auftraggeber selbst erstellt oder beibringt, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet
dafür, dass durch diese keine Rechte Dritter verletzt werden. Er hält die Repräsentanz und den Illustrator insofern von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung schließt die Kosten der Rechtsverteidigung mit ein.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass die Repräsentanz und der Illustrator die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Schweizer Gesetzes verarbeiten und speichern.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Gegen Ansprüche des Illustrators kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10.2. Gerichtsstand Winterthur,
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.